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Kostenübersicht

Gesetzliche Krankenversicherung:

Die Hebammenhilfe wird von den gesetzlichen Krankenkassen bezahlt. 

 

Private Krankenversicherung:

Die Gebühren richten sich nach der Hebammen-Privatgebührenordnung. Bitte erkundigen Sie sich bei Ihrer privaten Krankenversicherung, welche Hebammenleistungen diese übernimmt.

 

Unabhängig davon gibt es die Möglichkeit diverse Wahlleistungen in Anspruch zu nehmen: 

Als Hebamme ist mir eine ganzheitliche Behandlung wichtig. Ich nehme mir die Zeit die wir brauchen, um Sie umfassend zu beraten, zu behandeln und begleiten zu können. Wahlleistungen (individuelle Gesundheitsleistung, "iGeL") werden in der Regel nicht von der gesetzlichen Krankenkasse gezahlt. Sie erhalten eine Rechnung für die erbrachte Leistung.

 

  • Kinesio-Taping in der Schwangerschaft/im Wochenbett (Mutter oder Kind): 1,00EUR/5cm

  • Rufbereitschaftspauschale bei ambulanter Geburt: 50,00EUR 

  • Low-Level-Laser-Therapie: 20,00EUR/Termin

  • Stoffwindelberatung: 60,00EUR/Stunde, 

  • Partnergebühr Geburtsvorbereitungskurs: 126,00EUR/Kurs (entspricht 7 Termine à 1,75h) - wird in der Regel von den Krankenkassen erstattet

Hebammenpraxis
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